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1. Gegenstand des Servicevertrags 1.1. Die DSS übernimmt den Service der umseitig einzeln bezeichneten Datenverarbeitungsmaschinen und Zusatzeinrichtungen. Die DSS erklärt sich bereit, aus dem Servicevertrag heraus, einen Servicedienst innerhalb von 24 Stunden, ausgenommen Wochenenden und Feiertage, durchzuführen. Sollte das defekte Gerät an Ort und Stelle nicht instandzusetzen sein, wird für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät kostenlos zur Verfügung gestellt.
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2. Bedingungen zum Servicevertrag 2.1. Der vorliegende Servicevertrag tritt mit Unterzeichnung dieses Vertrags in Kraft und verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf von einer Partei schriftlich, rechtsgültig gekündigt wurde. Die DSS behält sich während der Vertragsdauer das Recht vor, die Höhe der Servicegebühren jeweils mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten vor Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen. 2.2. Von diesem Vertrag abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form. 2.3. Dieser Vertrag untersteht dem deutschen Recht. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Königswinter.
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3. Allgemeine Unterhaltsbedingungen 3.1. Die DSS übernimmt den ordentlichen Unterhalt der Vertragsobjekte und garantiert, daß diese durch die Behebung aller Störungen, sofern diese nicht auf die unter 3.2. aufgeführten Ereignisse zurückzuführen sind, jederzeit in gutem Zustand gehalten werden, mit dem Ziel der ständigen Betriebsbereitschaft. Defekte Teile werden kostenlos auf Austauschbasis ersetzt und gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Dies tritt jedoch erst nach Ablauf der Garantie ein (Austauschteile). 3.2. In dem Servicevertrag nicht inbegriffen sind: a) die Behebung von Schäden, die durch Unfall, Einbruch, höhere Gewalt, unzweckmäßige und unsachgemäße Behandlung oder sonstige außerhalb des gewöhnlichen Gebrauchs liegende Gründe verursacht werden, b) die Behebung von Schäden, die durch unbefugte Eingriffe an Vertragsobjekten entstehen, c) Schäden, die durch den Gebrauch von ungeeigneten Verbrauchsmaterialien entstehen, d) die Wartung von Zubehör, Maschinen und Apparaten etc., die nicht von der DSS geliefert wurden, e) die vom Hersteller vorgeschriebene Generalrevision bzw. Benutzerwartung (siehe Handbuch), f) die normale Benutzerwartung, wie Entfernung von Papierstau. 3.3. Separat verrechnet wird die Lieferung von Betriebsmaterial, wie Toner, organische Druckkassetten, Entwicklerstationen, Fuser, Farbbänder, Druckköpfe und Hammerbänke etc. 3.4. Der Kunde ist nicht befugt, Eingriffe, welche über die in den Handbüchern beschriebenen Wartungs- und Reinigungsarbeiten hinausgehen, an den Vertragsobjekten selbst vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen. 3.5. Die DSS haftet nicht für irgendwelche direkten oder indirekten Schäden incl. Folgeschäden, die durch die Benutzung von Fremdverbrauchsmaterial, Fehlleistungen oder Leistungsausfall der Maschinen entstehen. 3.6. Die Vertragsobjekte dürfen nur in geeigneten Räumlichkeiten aufgestellt und betrieben werden (siehe Handbuch).
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6. Servicepreis und Fälligkeit Der Servicepreis beläuft sich auf die umseitig einzeln bezeicheneten Geräte und Preise pro Stück und Monat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, wobei der Sevicepreis als Jahresprämie im voraus bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme des Gerätes oder bei Vertragsfortsetzung nach Rechnungsstellung sofort zahlbar ist. Bei halbjährlicher Zahlung werden 5 % und bei monatlicher Zahlung 10 % Aufschlag berechnet .
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